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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt.
Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt. Die Lieferfirma arbeitet ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Preise
Unsere Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote ob schriftlich oder mündlich gelten freibleibend und verstehen sich netto ab Standort des Lieferwerkes, exklusive MWSt., sie beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne.Liegt zwischen Auftragserteilung und Ausführung ein längerer Zeitraum bzw. besteht ein Rahmenvertrag für fortlaufende Liefer- bzw. Bearbeitungstätigkeit und ändern sich in diesem Zeitraum die Preise, ist die Lieferfirma berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.
Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseits beigestellten Materialien entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.

3. Lieferung, Transportrisiko und Abnahme

3.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Transporteur zur Verladung übergeben ist. Die Verladung, der Transport und die Abladung erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers, auch wenn Franko- Lieferung vereinbart wurde. Transportversicherung für An-und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Sie wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür auflaufenden Kosten trägt jedenfalls der Besteller.
3.2. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich die Einhaltung garantiert wie z.B. Fixtermin, verbindlicher Liefertag etc. Nur im Falle eines von der Lieferfirma verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Besteller frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf, vom Vertrag zurücktreten; anderweitige bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, die Lieferfirma trifft am Leistungsverzug grobes Verschulden oder Vorsatz.

4. Angebot- und Vertragsabschluss
Verträge und deren Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform bedarf der Schriftform im Einzelfall. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich; der Vertrag kommt nach Eingang der Bestellung durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung der Lieferfirma zustande.

5. Zahlungsbedingungen
Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % pro Monat anzulasten. Aufrechnungen und Zurückbehaltung durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder dass es gerichtlich festgestellt wurde. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern; in diesem Fall sind wir auch zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass dem Besteller daraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.

6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

7. Verpackung, Rücklieferung
Generell erfolgt die Anlieferung sowie die Rücklieferung der von uns zu veredelnden Ware in den kundeneigenen Verpackungen oder kundeneigenen Transportbehältern.
Stellt der Besteller für die Rücklieferung kein taugliches Verpackungsmaterial zur Verfügung, ist das Lieferwerk berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers für die Rücklieferung ordnungsgemäß zu verpacken.

8. Gewährleistung

8.1. Die Ware ist unverzüglich nach Erhalt (Lieferung, Abholung), soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist zu untersuchen und einen Mangel dem Lieferwerk anzuzeigen. Zur Wahrung der Rechte des Bestellers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat das Lieferwerk den Mangel arglistig verschwiegen, kann es sich auf diese Regelung nicht berufen. Bei Rücklieferung ist im Frachtbrief, in den Versandpapieren der Speditionsrechnung bzw. in den sonstigen Rücklieferdokumenten die ursprüngliche Lieferscheinnummer des Lieferwerkes anzuführen.
8.2. Geringfügige Unterschiede im Glanzgrad gelten nicht als Mangel und müssen in Kauf genommen werden.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate; der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen oder gehemmt noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst.
8.4. Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Besteller nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen.

9. Schadenersatz und Haftung
Für Schäden jeder Art – ausgenommen Personenschäden – einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängel haftet die Lieferfirma nur, soweit sie solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat.
Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schaden ist ausgeschlossen. Die Ansprüche aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Melk, Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Melk, doch können wir nach unserer Wahl auch ein für den Besteller sonst zuständiges Gericht anrufen. Anzuwenden ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11. Verbrauchergeschäfte
Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG und des ABGB.